Gehobener vermessungstechnischer Verwaltungsdienst

Neue Verordnung seit 1. Dezember 2014 in Kraft

Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (APrOVerm gD), die zum 1. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, regelt die folgenden Bereiche neu:

  • Die Einrichtung der Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg.
  • Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst zum gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
  • Die Durchführung der Staatsprüfung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst

Ausbildungsdauer / Bewerbung / Bezüge

Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. April und dauert 18 Monate (einschließlich der Absolvierung der Staatsprüfung).

Wer in den Vorbereitungsdienst eingestellt wird, wird unter Berufung auf das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Vermessungsoberinspektoranwärterin (Anwärterin) oder zum Vermessungsoberinspektoranwärter (Anwärter) ernannt.

Einstellungs- und gleichzeitig Ausbildungsbehörden sind:

  • ein Land- oder Stadtkreis,
  • eine Gemeinde, wenn sie nach §10 Vermessungsgesetz als untere Vermessungsbehörde gilt oder
  • das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (in Verbindung mit einer Abordnung zu einem Landkreis zur Ausbildung).

Die Bewerbungsfristen richten sich nach den entsprechenden Ausschreibungen der Einstellungsbehörden.

 

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Anwärterinnen / die Anwärter Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten einen Zuschlag. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen.

Ablauf_Vorbereitungsdienst_gD
Ablauf im Vorbereitungsdienst im gD