Staatsprüfung gehobener verm. Verwaltungsdienst

Anwärterinnen und Anwärter, die alle Ausbildungsabschnitte des Vorbereitungsdienstes erfolgreich absolviert haben, nehmen an der Staatsprüfung teil.
Die Staatsprüfung besteht aus dem praktischen Fall, der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung.

Staatspruefung_gD
Staatsprüfung gD