Anlass eines Flurneuordnungsverfahrens ist in der Regel der Wunsch der Grundstückseigentümer oder der Gemeinde.
Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für ein Flurneuordnungsverfahren vor, beginnt die Flurbereinigungsbehörde mit der Einleitung des Verfahrens.
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Neugestaltung des Verfahrensgebietes
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