Soll eine rasche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft herbeigeführt, Nutzungskonflikte gelöst oder notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden, die kein neues Wegenetz und sonstige größere (Bau-)Maßnahmen erfordern, ist die Beschleunigte Zusammenlegung das geeignete Verfahren.
Die Zusammenlegung erfolgt nach Möglichkeit durch Tausch ganzer Grundstücke und wird in der Regel mit den Grundstückseigentümern vereinbart.
Besonderheiten im Ablauf
- Es muss kein Vorstand der TG gewählt werden. Stattdessen kann die Teilnehmerversammlung direkt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden wählen.
- Die Ermittlung des Werts der Grundstücke ist in einfacher Weise durchzuführen. Die Ergebnisse werden im Zusammenlegungsplan (entspricht Flurbereinigungsplan) bekannt gegeben.
- Ein Wege- und Gewässerplan wird nicht aufgestellt.
- Baumaßnahmen werden in der Regel nicht durchgeführt.
- Die Zuteilung wird vereinbart.
- Verfahrensschritte können zusammengefasst werden.
