Der landschaftspflegerische Begleitplan ist Bestandteil des Wege- und Gewässerplans. Der Ablauf der landschaftspflegerischen Begleitplanung ist unmittelbar an ein Flurneuordnungsverfahren gebunden. Sie durchläuft folgende Arbeitsschritte:
- Grundlagen aufbereiten (Grundlagen)
- das Flurbereinigungsgebiet neu gestalten (Planung)
- Umweltprüfungen wie Artenschutzprüfungen, Verträglichkeitsprüfungen usw. durchführen (Prüfung)
- die geplanten Maßnahmen umsetzen (Umsetzung)
- die Erstellung eines Pflegeplans und die Übergabe der landschaftspflegerischen Anlagen an einen geeigneten Träger (Pflege)

Grundlagen
Ökologische Voruntersuchung
Die Flurneuordnungsverfahren durchlaufen bis zu ihrer Einleitung eine intensive Vorbereitungsphase. Dabei werden ökologische Kriterien z. B. für Wasser-, Boden-, Klima- und Artenschutz von Anfang an verstärkt berücksichtigt. Eine naturschutzfachlich fundierte Planung muss auf zuverlässigen Grundlagen aufbauen. Hierzu gehört die Auswertung aller vorhanden Unterlagen und Daten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Noch vor Beginn einer Flurneuordnung werden die ersten Erhebungen durchgeführt. Es wird ermittelt, welche ökologischen Wertigkeiten, wie z. B. besonders schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume, in einem Verfahrensgebiet zu erwarten sind.
Allgemeine Leitsätze
Auf der Basis der ökologischen Voruntersuchung werden in einem Termin gemeinsam Leitbilder und Entwicklungsziele für die regionale Kulturlandschaft definiert. Dabei wirken u.a. Vertreter der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Landwirtschaftsbehörde, der unteren Wasserbehörde, der anerkannten Naturschutzvereinigungen, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, der Gemeinde und der Flurneuordnungsverwaltung mit.
Ebenso wird der Untersuchungsrahmen für die später durchzuführende Ökologische Ressourcenanalyse gemeinsam abgestimmt.
Ökologische Ressourcenanalyse
Die landschaftspflegerische Begleitplanung in der Flurneuordnung basiert auf einer systematischen Erfassung und Bewertung der Umweltsituation. Hierfür wurde in der Flurneuordnungsverwaltung Baden- Württemberg die Ökologische Ressourcenanalyse (ÖRA) entwickelt. Ziel der ÖRA ist es, systematisch die ökologischen Grundlagen für eine optimale Planung und nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten. Daher wird der Zustand der natürlichen Lebensgrundlagen im Planungsgebiet erfasst. Umfangreiche Berücksichtigung finden die Schutzgüter Boden, Gewässer, Flora, Fauna, Biotope, Landschaftselemente, Kleinstbiotope und Schutzgebiete.
Zu den einzelnen Lebensgrundlagen, die in Text und Karten dargestellt werden, liefert die ökologische Ressourcenanalyse zahlreiche Planungshinweise.
Qualifizierte Planungen erfordern Expertenwissen. Die umfassenden Untersuchungen werden von Landschaftsplanungsbüros vorgenommen.
Die Ergebnisse geben einen Überblick über die Situation von Natur und Landschaft. Veränderungen im Naturhaushalt können besser abgeschätzt werden. Sie sind damit wesentliche Grundlage für die Qualitätssicherung und eventuell spätere Erfolgskontrolle im Flurbereinigungsgebiet. Die Ökologische Ressourcenanalyse ermöglicht auch eine Abarbeitung aller naturschutzfachlichen Prüfinstrumente, wie Eingriffsregelung, artenschutzrechtliche Prüfung sowie Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung. Zugleich können Erfassungs- und Bewertungsverfahren dazu dienen, im Rahmen von Informationsveranstaltungen das Bewusstsein für den Wert der Kulturlandschaft zu schärfen.
Weitere Informationen:
Anleitung zur Ökologischen Ressourcenanalyse (ÖRA) und Ökologischen Voruntersuchung (ÖV)
Planung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan umfasst u.a. die geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurneuordnung hergestellt werden sollen, z. B. landwirtschaftliche Wege und landschaftspflegerische Anlagen.
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Im landschaftspflegerischen Begleitplan werden in Text und Karten verbindlich Festsetzungen getroffen über:
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Prüfung
Bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan sind Umwelt- und Naturschutzbelange zu berücksichtigen. Dafür gibt es eine Reihe gesetzlich verankerter Prüfinstrumente, die in den Planungsablauf eingebunden sind.
- Eingriffsregelung
Flurneuordnungen bringen durch die Neugestaltung eines Gebietes auch Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich. Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes müssen in erster Linie vermieden werden. Sofern diese nicht vermieden werden können, werden die verbleibenden Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kompensiert werden. - Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
Mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern. Dies soll durch ein europaweites Netz von Schutzgebieten erreicht werden. Im Fokus stehen bestimmte Lebensräume und bestimmte Arten, die von europäischer Bedeutung sind.
Die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung zielt auf den Schutz des NATURA 2000-Netzwerkes der Europäischen Union. Sie ist immer dann durchzuführen, wenn die spezifischen Erhaltungsziele eines Natura 2000- Gebiets (FFH- und Vogelschutzgebiet) erheblich beeinträchtigt werden können. - Artenschutzrechtliche Prüfung
Neben dem Lebensraumschutz innerhalb von Natura 2000-Gebieten regeln die FFH-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) auch den direkten Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten von europäischem Interesse. Bei Eingriffsvorhaben müssen flächendeckend, auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt werden. - Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Maßnahmen frühzeitig vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen.
Die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Prüfinsturmente werden bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen berücksichtigt z. B. keine Ablagerung von Erdaushub auf ökologisch wertvollen Flächen, Bauzeitenfenster oder gegebenenfalls spezielle Artenschutzmaßnahmen.
Umsetzung
Landschaftspflegerische Anlagen herstellen
Nach Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. In ökologisch sensiblen Gebieten wird eine ökologische Baubegleitung durch eine fachkundige Person durchgeführt.
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Pflege
Übergabe der landschaftspflegerischen Anlagen
Nach Fertigstellung der landschaftspflegerischen Anlagen werden diese in der Regel den Gemeinden übergeben. Diese sind dann für deren Unterhaltung zuständig. Grundsätzlich können auch andere Träger in Betracht kommen, z. B. Naturschutzvereine oder Landbewirtschafter.
Die für den Naturschutz und die Landschaftspflege ausgewiesenen Flächen können nur dann ihre ökologische Funktion erfüllen, wenn ihre Bewirtschaftung und Pflege langfristig sichergestellt sind. Dies setzt eine intensive Koordination von Naturschutzzielen mit den Entwicklungszielen der Landwirtschaft voraus.
Das gelingt nur, wenn sich engagierte Menschen dieser Aufgabe annehmen.
In der Flurneuordnung können diese Initiativen über die Entwicklung von Nutzungs- und Pflegekonzepten, die gleichermaßen ökonomische und ökologische Belange berücksichtigen, unterstützt werden.
Vereine und Verbände sind unverzichtbare Partner, um die Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft zu unterstützen.